Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2026

1. Geltungsbereich, angesprochene Verkehrskreise

Für alle Verträge (Projekte) über die Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der MORGEN Beratung GmbH und ihren Auftraggebern (Kunden) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Einer Einbeziehung und Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

Die MORGEN Beratung GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Geschäftskunden, nicht gegenüber privaten Verbrauchern.

2. Angebote

Angebote der MORGEN Beratung GmbH sind bis vier Wochen nach Zugang des Angebotes beim Kunden gültig.

3. Zustandekommen von Verträgen, Leistungsumfang, Leistungsänderungen

Verträge kommen entweder dadurch zustande, dass der Kunde ein Angebot der MORGEN Beratung GmbH vorbehaltlos annimmt, oder dadurch, dass die MORGEN Beratung GmbH eine Bestellung des Kunden bestätigt. Als Annahmeerklärung der MORGEN Beratung GmbH gilt insoweit auch die Erbringung der bestellten Lieferung oder Leistung.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Bestellung und ergänzenden Vereinbarungen.

Es besteht keine Verpflichtung der MORGEN Beratung GmbH, vom Kunden gewünschten Änderungen des Leistungsumfangs zuzustimmen, wenn dies zu einer wesentlichen Änderung der Art, des Umfangs oder der Schwierigkeit der ursprünglich vereinbarten Arbeiten führt.

4. Fristen und Termine

Vereinbarte Termine und Fristen sind für beide Seiten verbindlich.

Bei einer Termin- oder Fristüberschreitung durch den Kunden oder die MORGEN Beratung GmbH sind die darauf aufbauenden nachfolgenden Termine und Fristen neu zu vereinbaren, bzw. verschieben oder verlängern sich darauf aufbauende, nachfolgende Termine und Fristen automatisch mindestens um die Dauer der Termin- oder Fristüberschreitung.

Eine Verschiebung bzw. Verlängerung bei einer beidseitig unverschuldeten Termin- oder Fristüberschreitung gilt jedoch nicht für einen mit dem Kunden vereinbarten monatlichen Zahlungsplan. Insoweit bleibt der Kunde zur Einhaltung der mit ihm vereinbarten Zahlungstermine oder -fristen verpflichtet.

Wird eine Änderung des ursprünglichen Auftrags vereinbart, welche die vereinbarten Termine und Fristen beeinflusst, so sind die darauf aufbauenden nachfolgenden Termine und Fristen neu zu vereinbaren, bzw. verschieben oder verlängern sich darauf aufbauende, nachfolgende Termine und Fristen automatisch mindestens um den für die Änderung erforderlichen Zeitraum.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Im Rahmen der Auftragserteilung erstellt die MORGEN Beratung GmbH in Absprache und nach den Wünschen des Kunden, in Abhängigkeit vom Umfang des Auftrags entweder ein Briefing, ein Pflichtenheft oder ein vergleichbares Dokument, in dem die Ziele, Wünsche und Vorstellungen des Kunden und die von der MORGEN Beratung GmbH zu erbringenden Leistungen sowie die Mitwirkungspflichten des Kunden schriftlich festgelegt sind. Dieses Dokument wird Vertragsbestandteil, wenn ihm nicht eine der beiden Vertragsparteien binnen sieben Werktagen ab Zugang widerspricht.

Der Kunde benennt der MORGEN Beratung GmbH einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Der Kunde stellt für die Bearbeitung seines Auftrages erforderliche Informationen, Vorlagen, Unterlagen, Bilder, Videos, Texte, Gestaltungen und Daten kostenfrei und rechtzeitig in den von der MORGEN Beratung GmbH benötigten Formaten zur Verfügung.

Der Kunde ist verpflichtet, die Erreichung des vereinbarten Projekterfolgs schon während der Projektlaufzeit durch ein zeitnahes Testing und Bugtracking, unter Verwendung einer von der MORGEN Beratung GmbH bereitgestellten Projektmanagement-Plattform zu fördern und alle Handlungen zu unterlassen, die die Erreichung des Projekterfolges erschweren, verzögern oder verhindern.

Beinhalten die Projektarbeiten die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter, ist der Kunde verpflichtet, vor der Übermittlung oder Offenlegung solcher personenbezogenen Daten einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der MORGEN Beratung GmbH abzuschließen.

Übergibt der Kunde der MORGEN Beratung GmbH Entwürfe, Vorlagen, Bilder, Videos, Texte, Logos oder andere Daten zur Bearbeitung des Auftrages, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Unterlagen oder Daten nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen, dass ihm an diesen Unterlagen oder Daten die zur Ausführung des Auftrages durch die MORGEN Beratung GmbH erforderlichen Nutzungsrechte zustehen sowie etwaig erforderliche datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Betroffenen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen.

Gibt der Kunde der MORGEN Beratung GmbH Texte oder Begriffe zur Bearbeitung des Auftrages vor oder gibt er solche Texte oder Begriffe zur Verwendung in seinem Projekt frei, so ist allein der Kunde für die Einhaltung etwaig dabei zu beachtender berufsrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften verantwortlich.

Der Kunde stellt die MORGEN Beratung GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung zu deren Abwehr frei.

Die Prüfung von gelieferten Daten oder Textvorlagen auf orthographische und typographische Richtigkeit durch die MORGEN Beratung GmbH erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Verletzung von Mitwirkungspflichten

Kommt der Kunde schuldhaft einer für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Mitwirkungspflicht nicht nach, verpflichtet er sich der MORGEN Beratung GmbH einen dadurch bedingten Mehraufwand angemessen zu vergüten. Eine wiederholte schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden berechtigt die MORGEN Beratung GmbH zur Kündigung des Auftrages. Voraussetzung einer Kündigung ist, dass dem Kunden zuvor eine angemessene Frist gesetzt worden ist, um seine Mitwirkungspflicht zu erfüllen und der Kunde auch dieser Aufforderung schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist.

7. Abrechnung gekündigter Verträge

Ist mit dem Kunden ausdrücklich eine Geld-zurück-Garantie für den Fall einer jederzeit möglichen Auftraggeberkündigung vereinbart, gilt diese vorrangig vor den nachfolgenden Bestimmungen der Ziffer 7 AGB.

Wird der Vertrag wegen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden durch die MORGEN Beratung GmbH gekündigt oder erklärt der Kunde ohne Vorliegen hierfür berechtigender Gründe eine Kündigung (sogenannte freie Kündigung) so behält die MORGEN Beratung GmbH ihren Vergütungsanspruch. Die MORGEN Beratung GmbH ist allerdings verpflichtet, sich dasjenige anrechnen zu lassen, was sie sich infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt zu erwerben.

Die MORGEN Beratung GmbH ist berechtigt, für die Zeit bis zur Kündigung die bei einer Pauschalpreisvereinbarung fällige Vergütung und die bei einer Abrechnung nach Aufwand erbrachte Leistung abzurechnen.

Bei einer vereinbarten Abrechnung mit einem Pauschalpreis ist die MORGEN Beratung GmbH sodann berechtigt, pauschal 30 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Projektlaufzeit entfallenden vereinbarten Vergütung abzurechnen, sofern keine Geld-Zurück-Garantie vereinbart wurde.

Bei einer vereinbarten Abrechnung nach Aufwand ist die MORGEN Beratung GmbH sodann berechtigt, pauschal 30 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Projektarbeiten entfallenden vereinbarten Vergütung abzurechnen.

Der Kunde bleibt gleichwohl berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die MORGEN Beratung GmbH sich höhere ersparte Aufwendungen oder einen höheren anderweitigen tatsächlichen oder böswillig unterlassenen Erwerb auf den nichterbrachten Teil der Projektarbeiten anrechnen lassen muss.

Ebenso bleibt die MORGEN Beratung GmbH berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die MORGEN Beratung GmbH sich geringere ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss.

8. Urheberrechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte

An den Arbeiten der MORGEN Beratung GmbH erwirbt der Kunde keine Eigentumsrechte.

Stellt die MORGEN Beratung GmbH dem Kunden vergütungsfreie oder -pflichtige Entwürfe, Konzepte oder Leistungen im Rahmen von Präsentationen oder Pitches vor, verbleiben alle Urheber-, Nutzungs-, Eigentums- oder sonstigen Rechte hieran bei der MORGEN Beratung GmbH. Der Schutz umfasst auch Bestandteile der Entwürfe oder zugrundliegende Ideen, die keinem gesetzlichen Schutzrecht unterliegen.

Für die Nutzungsrechte an fremden Inhalten, die die MORGEN Beratung GmbH Namens und im Auftrag des Kunden zukauft, oder die von dem Kunden geliefert werden, z.B. Stockbilder, Schriften, Fotos oder Videos, sind die Nutzungsrechte maßgebend, die deren jeweiliger Urheber oder Lizenzgeber dem Nutzungsberechtigten einräumt.

Die Arbeiten der MORGEN Beratung GmbH unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz. Dieser gilt auch dann mit dem Kunden vereinbart, wenn es sich bei den Arbeiten der MORGEN Beratung GmbH nicht um geschützte Werke im Sinne des UrhG handelt.

Die Urheberrechte der nach diesem Vertrag erbrachten Arbeiten stehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, der MORGEN Beratung GmbH zu. Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden begründen kein Miturheberrecht. Schöpferische Beiträge des Kunden führen zu keiner Beeinträchtigung der vertraglichen Rechte und Ansprüche der MORGEN Beratung GmbH, soweit nicht anders vereinbart.

Eine Veränderung oder Bearbeitung der von der MORGEN Beratung GmbH geschaffenen Arbeiten bedarf ihrer vorherigen Zustimmung.

Einer Übertragung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der MORGEN Beratung GmbH und der Vereinbarung einer gesonderten Vergütung.

Die MORGEN Beratung GmbH überträgt die nach dem Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die nach dem Auftrag vereinbarten Leistungen abgenommen und die vereinbarte Vergütung entrichtet hat.

Macht der Kunde von einer mit ihm vereinbarten Geld-zurück-Garantie Gebrauch, so ist er nicht zur Nutzung der von der MORGEN Beratung GmbH hergestellten Arbeitsergebnisse berechtigt.

Jede nach Art oder Umfang nicht vereinbarte Nutzung ist nur nach einer gesonderten Vereinbarung und gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zulässig.

Die MORGEN Beratung GmbH hat das Recht, ihre Arbeiten mit einer deutlich sichtbaren, angemessenen Urheberkennzeichnung zu versehen und zudem in geeigneter Weise, z.B. im Quellcode von Internetseiten und im Impressum, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Der Kunde kann den Hinweisen auf die Mitwirkung der MORGEN Beratung GmbH widersprechen, wenn seine berechtigten Interessen hierdurch nicht unerheblich beeinträchtigt werden.

Die MORGEN Beratung GmbH ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung seiner auf das Unternehmen hinweisenden Kennzeichen und einer Darstellung der Leistungen zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz zu führen. Die MORGEN Beratung GmbH darf darüber hinaus zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich und räumlich unbeschränkt über ihre erbrachten Leistungen öffentlich berichten, soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

9. Abnahme, Reklamationen, Gewährleistung

Der sogenannte „Launch“ des Projektes erfolgt nach der im Wesentlichen vertragsgemäßen Fertigstellung der Projektarbeiten und markiert den Zeitpunkt der Abnahmereife der Projektarbeiten. Der Launch ist der Zeitpunkt, zu dem das Projekt öffentlich erreichbar bzw. abrufbar ist. Der Launch wird dem Kunden mit angemessener Frist und einer Aufforderung zur Erklärung der Abnahme der Projektarbeiten mitgeteilt.

Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgten, indem der Kunde das Leistungsergebnis der MORGEN Beratung GmbH gegenüber Dritten verwendet ohne wesentliche Mängel gegenüber der MORGEN Beratung GmbH zu rügen.

Erkennbare Mängel sind von dem Kunden innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Launch des Projektes zu rügen, andernfalls ist insoweit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der MORGEN Beratung GmbH ausgeschlossen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung der MORGEN Beratung GmbH auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Texte in deutscher Sprache die jeweils aktuellen Rechtschreib- und Grammatikregeln des Duden.

Die Mängelrechte des Kunden verjähren ein Jahr nach der Abnahme, sofern die MORGEN Beratung GmbH den Mangel dem Kunden nicht arglistig verschwiegen hat.

10. Rechnungsstellung, Fälligkeit, Reisekosten, Vorausleistungspflicht

Die MORGEN Beratung GmbH ist berechtigt, gegenüber dem Kunden auf elektronischem Weg abzurechnen.

Der Kunde ist vorausleistungspflichtig.

Bei Projekten mit Vereinbarung eines Pauschalpreises wird die Vergütung der MORGEN Beratung GmbH über die bei Auftragserteilung vereinbarte Laufzeit hinweg zeitanteilig pro Monat der Laufzeit in jeweils gleich großen sowie jeweils monatlich im Voraus fälligen Teilbeträgen fällig.

Bei Projekten mit Vereinbarung einer Abrechnung nach Aufwand wird die Vergütung der MORGEN Beratung GmbH über die bei Auftragserteilung vereinbarte Laufzeit hinweg für die erbrachte Leistung pro Monat der Laufzeit jeweils zum Monatsende fällig.

Rechnungen der MORGEN Beratung GmbH sind nach Eintritt der Fälligkeit innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Rabatte werden nicht gewährt.

Bei einer Vorausleistung (Vorkasse) des Kunden in vollständiger Höhe vor Beginn der Projektarbeiten der MORGEN Beratung GmbH, wird dem Kunden auf den vereinbarten Endpreis ein Skonto von 5% gewährt. Ansonsten ist eine Skontierung ausgeschlossen.

Fremdleistungen, die von der MORGEN Beratung GmbH gemäß Kundenauftrag im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten vereinbart werden, werden dem Kunden als durchlaufender Posten in Rechnung gestellt.

Fremdleistungen, die von der MORGEN Beratung GmbH gemäß Kundenauftrag im Namen und auf Rechnung der MORGEN Beratung GmbH mit Dritten vereinbart werden und von dem Kunden gesondert zu vergüten sind, werden dem Kunden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe berechnet.

Anfallende Kosten für Reisen des Personals der MORGEN Beratung GmbH im Rahmen eines Kundenauftrags werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Zu den typischen Reisekosten zählen: Kosten für Bahnfahrten (Flexpreis, 1. Klasse), Anreise mit PKW (0,50 Euro pro km), Flugreisen (Economy Flex) und Hotelübernachtungen (ab vier Sterne, Doppelzimmer zur Einzelbelegung, flexible Rate). Darüber hinaus anfallende Kosten werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt.

Ist vereinbart, dass die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen werden, wird mit der Teilabnahme auch eine der erbrachten Leistung entsprechende Teilvergütung fällig.

11. Schadenersatz, Haftungsumfang, Haftungsausschlüsse

Die MORGEN Beratung GmbH, dies gilt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß folgender Maßgabe:

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die MORGEN Beratung GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

In den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks, den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von natürlichen Personen sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die MORGEN Beratung GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

In sonstigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die MORGEN Beratung GmbH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - d.h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf - sowie beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

12. Datensicherung

Kunden, deren Webseiten oder Digitalprojekte nicht über die MORGEN Beratung GmbH gehostet werden, sind ab der Abnahme der Projektarbeiten eigenverantwortlich für eine regelmäßige und vollständige Datensicherung zuständig.

13. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Ein Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch unstrittig, von der MORGEN Beratung GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Geheimhaltungsverpflichtung

Die MORGEN Beratung GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten über alle ihr zugänglichen vertraulichen Informationen, die der MORGEN Beratung im Rahmen der Projektarbeiten zur Kenntnis gelangen. Als vertraulich gelten nur Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Eigenschaft als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ohne weiteres erkennbar ist.

15. Referenzen

Die MORGEN Beratung GmbH ist berechtigt, den Kunden zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz zu führen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Firmennamens sowie die Darstellung der im Rahmen der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen in eigenen Vertriebs- und Marketingunterlagen, auf der Website, in Präsentationen sowie in sonstigen öffentlichen Kommunikationsmitteln sowie das zugehörige Logo/Signet.

Die MORGEN Beratung GmbH darf zum Zwecke der Eigenwerbung zeitlich und räumlich unbeschränkt öffentlich über die von ihr erbrachten Leistungen berichten, soweit dadurch keine berechtigten Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsinteressen der Kunden verletzt werden.

Sofern der Kunde begründete, schriftlich dargelegte Geheimhaltungsinteressen hat, die einer Nennung oder Veröffentlichung entgegenstehen, wird die MORGEN Beratung GmbH diese berücksichtigen und entsprechende Inhalte unkenntlich machen oder nicht verwenden.

16. Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Vertragssprache ist Deutsch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für alle von der MORGEN Beratung GmbH geschuldeten Leistungen ist der Firmensitz der MORGEN Beratung GmbH.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der MORGEN Beratung GmbH in Bamberg zuständig.

17. Änderung dieser AGB

Die MORGEN Beratung GmbH ist berechtigt, die Bestimmungen dieser AGB für bestehende Auftragsverhältnisse zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.

Die MORGEN Beratung GmbH wird dem Kunden die geänderten Bestimmungen mitteilen und über die entsprechenden Änderungen informieren. Die geänderten Bestimmungen werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung gegenüber der MORGEN Beratung GmbH in Textform widerspricht.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

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