
Datenschutz und KI im Mittelstand: Was die Zahlen zeigen
77 %
der Unternehmen nennen Datenschutzanforderungen als größte Digitalisierungshürde, noch vor dem Fachkräftemangel. Bitkom, März 2026
61 %
nutzen das Potenzial ihrer eigenen Daten kaum oder gar nicht. Dieselben Daten, deren Schutz als Hürde gilt. Bitkom, März 2026
42 %
gehen davon aus, dass Beschäftigte private KI-Zugänge für die Arbeit nutzen. Bitkom, Oktober 2025
Warum Ihr KI-Projekt beim Datenschutzbeauftragten liegen bleibt
Vier Fragen, die im Projektteam niemand beantworten kann
Ein Hersteller von Sondermaschinen mit 210 Mitarbeitenden will Serviceanfragen schneller beantworten. Störungsmeldungen, Ersatzteilanfragen, Rückfragen zu Anlagen, die seit zwölf Jahren im Feld stehen. Der Prototyp läuft nach 24 Stunden, die Servicetechniker sind begeistert, die Geschäftsführung will freigeben.
Dann stellt der Datenschutzbeauftragte vier Fragen. Welchen Zweck verfolgt die Verarbeitung genau? Auf welcher Rechtsgrundlage findet sie statt? Welche Kategorien personenbezogener Daten stecken in den Servicetickets? Wer sind die Empfänger, und werden Daten in ein Drittland übermittelt?
Im Projektteam kann niemand antworten. Nicht weil die Fragen schwierig wären, sondern weil die Entscheidungen dahinter nie getroffen wurden. Das Projekt geht in eine Klärungsschleife und taucht fünf Monate später wieder auf. Mit vier Antworten, die an einem Vormittag zu erarbeiten gewesen wären.
Ein Tag für den technischen Nachweis, fünf Monate für die Frage, welche Daten das System sehen darf. Dieses Missverhältnis steckt hinter der Zahl, mit der jede Umfrage zum Thema aufmacht: 77 Prozent der Unternehmen nennen den Datenschutz als größtes Digitalisierungshindernis. In einem Haus mit 200 Mitarbeitenden heißt das fast nie Streit mit einer Aufsichtsbehörde. Es heißt, dass ein fertiges System ungenutzt herumsteht.
Die vier Fragen gehören an den Anfang, nicht in die Freigabe
Beantworten Sie die vier Fragen, bevor die erste Zeile Code entsteht. Das ist kein juristischer Akt, sondern eine Projektentscheidung, und sie dauert einen halben Tag.
Für den Sondermaschinenbauer sieht das so aus. Zweck: Servicetechniker sollen technische Rückfragen aus Handbüchern, Störungshistorie und Ersatzteillisten beantwortet bekommen. Rechtsgrundlage: das berechtigte Interesse an einem funktionierenden technischen Service nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Datenkategorien: Namen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern beim Kunden sowie Freitext in den Tickets. Empfänger: die eigene, abgeschottete Cloud-Umgebung des Unternehmens auf europäischen Servern, kein weiterer Empfänger, keine Übermittlung in ein Drittland.
Diese vier Felder sind nicht zufällig gewählt. Es sind die Pflichtangaben des Verarbeitungsverzeichnisses nach Artikel 30 DSGVO, das Ihr Unternehmen ohnehin führen muss. Sie erledigen also keine zusätzliche Aufgabe. Sie erledigen eine bestehende früher.
Holen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten in diesen halben Tag, nicht erst in die Freigabe. Er bekommt genau die Angaben, die er ohnehin braucht, und Sie bekommen sein Votum, bevor Aufwand entstanden ist. In dieser Reihenfolge ist er der schnellste Beschleuniger im Projekt. In der umgekehrten bleibt ihm nur die Rolle der Bremse, und er füllt sie zu Recht aus.
Der größte Effekt steckt in der dritten Frage. Wer nachsieht, welche personenbezogenen Daten überhaupt in den Servicetickets stehen, stellt in vielen Häusern fest: Die Tickets sind fast durchweg technisch, und der Name des Ansprechpartners spielt für die Antwort keine Rolle. Dann wird er beim Einlesen entfernt. Aus dem Datenschutzthema wird eine Filterregel.
Und rechnen Sie den Verzug nicht in Suchstunden. Fünf Monate ohne System heißt: Fünf Monate lang antwortet der Wettbewerber auf eine Werkstoffanfrage am selben Tag, während Ihr Applikationsingenieur drei Tage braucht. Bei vergleichbarer Technik entscheidet die Reaktionszeit über den Zuschlag. Ein einziger gewonnener Auftrag im Sondermaschinenbau übersteigt jede Zeitersparnisrechnung, die Sie für dasselbe System aufstellen können.
Die vier Fragen im Wortlaut
Nehmen Sie diese vier Fragen in die nächste Projektbesprechung mit. Wer sie beantworten kann, bekommt die Freigabe. Wer nicht, kennt jetzt die Tagesordnung.
Welchen Zweck verfolgt die Verarbeitung?
Nicht „KI einführen“, sondern der Prozess: technische Rückfragen im Service beantworten. Der Zweck begrenzt später, welche Daten überhaupt hineindürfen.
Nicht „KI einführen“, sondern der Prozess: technische Rückfragen im Service beantworten. Der Zweck begrenzt später, welche Daten überhaupt hineindürfen.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Für interne Wissensabfragen ist das meist das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f. Ein Satz, den Ihr Datenschutzbeauftragter in zehn Minuten bestätigt oder korrigiert.
Für interne Wissensabfragen ist das meist das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f. Ein Satz, den Ihr Datenschutzbeauftragter in zehn Minuten bestätigt oder korrigiert.
Welche personenbezogenen Daten stecken drin?
Die wichtigste der vier Fragen. Oft zeigt sich: Die Servicetickets sind fast rein technisch, und die Kundennamen lassen sich beim Indexieren entfernen.
Die wichtigste der vier Fragen. Oft zeigt sich: Die Servicetickets sind fast rein technisch, und die Kundennamen lassen sich beim Indexieren entfernen.
Wer sind die Empfänger, und geht etwas in ein Drittland? Läuft das System in Ihrer eigenen Cloud-Umgebung auf europäischen Servern, lautet die Antwort: niemand außer Ihnen, und nein. Zwei Sätze, die über Monate Prüfaufwand entscheiden.
45000 €
nicht realisierter Nutzen, wenn ein fertiges Projekt fünf Monate in der Klärungsschleife liegt: 25 Mitarbeitende in Vertrieb und Service, je zwei Stunden Suchzeit pro Woche, gerechnet mit 48,30 Euro je Stunde.
Während Sie prüfen, arbeitet Ihre Belegschaft längst mit KI
Das Risiko, das Sie vermeiden wollen, ist bereits eingetreten
Die Vertriebsassistenz bekommt ein Reklamationsschreiben. Firmenname, Ansprechpartner, Anlagennummer, Schadensbeschreibung, ein verärgerter Ton. Sie kopiert den Text in einen privaten ChatGPT-Zugang und lässt sich eine sachliche Antwort formulieren. Zwei Minuten statt vierzig. Aus ihrer Sicht ein guter Tag.
Aus Sicht der DSGVO ist das eine Übermittlung personenbezogener Daten an einen Dritten ohne Rechtsgrundlage. Das kostenlose Webangebot und die Plus-Variante von ChatGPT werden ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Weisungsbindung und ohne Standardvertragsklauseln bereitgestellt. Ein solcher Dienst wird durch keine interne Richtlinie nachträglich zulässig.
Verantwortlich ist dabei nicht die Assistenz. Verantwortlicher im Sinne von Artikel 4 Nummer 7 DSGVO ist Ihr Unternehmen, und die Pflicht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, liegt bei der Geschäftsführung.
Wie verbreitet das ist, hat der Bitkom erhoben: 42 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass Beschäftigte private KI-Zugänge im Job verwenden. Bei 210 Mitarbeitenden reden Sie nicht über einen Einzelfall, sondern über einen Arbeitsweg, den sich die Belegschaft gebaut hat, weil der offizielle fehlt. Wie aus dieser Ausweichbewegung eine kontrollierte Infrastruktur wird, haben wir in Von der Schatten-KI zur KI-Infrastruktur beschrieben.
Der offizielle Weg muss schneller sein als der private
Eine Sperre auf dem Firmenrechner verlagert die Nutzung auf das Privathandy. Sie verlieren damit nicht das Risiko, sondern nur die Sicht darauf.
Was wirkt, ist ein offizieller Zugang, der besser ist als der private. Derselbe Chat, aber in Ihrer eigenen Cloud-Umgebung auf europäischen Servern, mit Auftragsverarbeitungsvertrag und vertraglich ausgeschlossenem Training auf Ihren Eingaben. Den Ausschlag gibt dabei nicht der Datenschutz, sondern der Nutzen: Das interne System kennt Ihre Datenblätter, Ihre Preislisten und Ihre Servicehistorie. Das öffentliche Werkzeug kennt sie nicht und wird sie nie kennen. Erst wenn dieser Zugang steht, wirkt eine technische Sperre, weil sie dann keinen Arbeitsweg mehr abschneidet, sondern einen schlechteren ersetzt.
Der Nebeneffekt ist der eigentliche Gewinn. Sie sehen in den Protokollen, welche Fragen tatsächlich gestellt werden. Eine belastbarere Liste an Anwendungsfällen bekommen Sie im eigenen Haus nirgends, und sie kostet Sie keinen Workshop.
In 24 Stunden zum Prototyp. Dann fünf Monate für die Frage, welche Daten er sehen darf.
DSGVO-konforme KI entsteht beim Entwurf, nicht bei der Freigabe
Was sich nachträglich nicht mehr einbauen lässt
Der Grund, warum Datenschutz im Mittelstand zur Blockade wird, ist selten das Gesetz. Es ist der Zeitpunkt. Geprüft wird am Ende, entschieden werden müsste am Anfang. Vier Dinge lassen sich später nicht nachrüsten, ohne das System neu zu bauen.
Berechtigungen. Behandelt die Suche alle Dokumente gleich, sieht der Werkstudent im Service die Kalkulation eines Großprojekts. Kein Nutzungshinweis heilt das.
Löschbarkeit. Artikel 17 DSGVO gibt Betroffenen einen Anspruch auf Löschung. Der muss nicht nur das Quelldokument erreichen, sondern auch die Suchdaten, die das System daraus erzeugt hat. Wer diesen Weg nicht vorgesehen hat, baut die Wissensbasis neu auf.
Protokollierung. Ohne Nachweis, wer wann welche Abfrage gestellt hat, beantworten Sie kein Auskunftsersuchen sauber und grenzen keine Datenpanne ein.
Vertragsgrundlage. Ein Dienst ohne Auftragsverarbeitungsvertrag wird durch keine Betriebsanweisung konform.
Die deutschen Aufsichtsbehörden haben das zweimal in Orientierungshilfen festgehalten, im Mai 2024 für Verantwortliche und im Juni 2025 für Entwicklung und Betrieb. Beide Papiere laufen auf denselben Punkt hinaus: Die Festlegungen, auf die es ankommt, fallen in der Konzeptionsphase.
Fünf Festlegungen, die in die Architektur gehören
Erstens: eine eigene Umgebung auf europäischen Servern. Ihre Daten liegen abgeschottet dort, wo Sie sie verantworten, statt in einer Umgebung, die Sie mit Unbekannten teilen. In Angeboten heißt dieser eigene Bereich meist Tenant.
Zweitens: Berechtigungen erben statt neu vergeben. Das System übernimmt die Rechte aus Ihrer bestehenden Benutzerverwaltung. Wer eine Datei heute nicht öffnen darf, bekommt ihren Inhalt auch von der KI nicht. Damit entfällt das zweite Berechtigungskonzept, das sonst niemand pflegt.
Drittens: kein Training auf Ihren Eingaben. Das ist der Unterschied zwischen einem Unternehmensdienst und einem Verbrauchertool. Es gehört in den Vertrag, nicht in eine Produktbroschüre.
Viertens: ein durchgehender Löschweg vom Quelldokument bis in die Suche, einmal getestet und nicht nur beschrieben.
Fünftens: Protokollierung der Abfragen mit festgelegter Aufbewahrungsfrist, abgestimmt mit dem Betriebsrat.
Nichts davon ist zusätzlicher Compliance-Aufwand, der auf das Projekt draufkommt. Es sind Einstellungen, die in jedem Projekt getroffen werden. Die einzige Frage ist, ob bewusst oder nebenbei.
Ein sechster Punkt gehört nicht in die Technik, sondern in den Vertrag: Wem gehört das Ergebnis? Umgebung, Suche, Berechtigungskonzept und Protokolle sollten nach Projektende bei Ihnen liegen und von Ihrer IT betrieben werden können, ohne dass ein Dienstleister dauerhaft Zugriff behält. Datenschutzrechtlich ist das die sauberste Lösung, weil sie die Zahl der Auftragsverarbeiter senkt. Wirtschaftlich ist es die einzige, die Sie unabhängig macht.
Ein Satz noch, weil er in fast jedem Gespräch fällt: Die Daten liegen in Europa ist eine notwendige, aber keine hinreichende Antwort. Der Serverstandort klärt die Übermittlung. Er nimmt Ihnen die Rolle des Verantwortlichen nicht ab. Zweck, Rechtsgrundlage, Berechtigungen und Betroffenenrechte weisen Sie weiterhin selbst nach.
Erfolgsgeschichte
ME-Meßsysteme
Interner KI-Chat macht komplexes Sensorik-Wissen in Sekunden nutzbar
Beim Technologieführer für 3D/6D-Kraft-Moment-Sensorik lag das entscheidende Wissen bei wenigen Schlüsselpersonen. Weil ein offizieller Weg fehlte, wichen Mitarbeitende auf externe KI-Dienste aus, und internes Wissen floss aus dem Unternehmen ab. MORGEN hat daraus eine gesicherte Wissensbasis auf europäischen Servern gemacht. Die Daten bleiben im Haus, jede Antwort weist ihre Quelle aus, und jeder sieht nur das, was er auch ohne KI sehen dürfte. Der offizielle Weg ist heute der schnellere — deshalb umgeht ihn niemand mehr.
EU AI Act: Was seit dem 2. August 2026 zusätzlich für Sie gilt
Zwei Regelwerke, ein Projekt, und niemand sortiert sie
Seit dem 2. August 2026 ist die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, international als EU AI Act bekannt, allgemein anwendbar. Das AI Office der Europäischen Kommission und die nationalen Behörden haben an diesem Tag mit der Durchsetzung begonnen. Kurz zuvor, am 27. Juli 2026, ist die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten und hat den größten Pflichtenblock verschoben: Die Anforderungen an Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten erst ab dem 2. Dezember 2027, für KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte ab dem 2. August 2028.
In der Praxis führt diese Gemengelage zu zwei entgegengesetzten Fehlern. Der eine lautet: Das betrifft uns erst 2027. Der andere: Wir wären Hochrisiko, das lassen wir. Beide kosten Zeit, und beide beruhen auf derselben ungeklärten Frage.
Der Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern im Anwendungsfall. Eine interne Wissens-KI, die Servicetechnikern technische Fragen aus Handbüchern und Störungshistorien beantwortet, fällt in aller Regel nicht unter Anhang III. Ein KI-gestützter Bewerberfilter, ein System zur Leistungsbewertung oder ein Werkzeug, das über Beförderungen mitentscheidet, fällt darunter. Dieselbe Technologie, zwei völlig verschiedene Pflichtenkataloge. Für die meisten Vorhaben im Maschinenbau bedeutet das: Der EU AI Act trifft Sie mit deutlich weniger Pflichten, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Zwei Pflichten gelten unabhängig davon für jedes Unternehmen, das KI einsetzt. Die KI-Kompetenz nach Artikel 4 greift bereits seit dem 2. Februar 2025: Wer KI-Systeme betreibt, muss sicherstellen, dass die damit arbeitenden Personen ein ausreichendes Verständnis dafür haben. Und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026: Wo ein Mensch mit einem KI-System kommuniziert, muss er das erkennen können.
Dazu kommt ein Punkt, der in deutschen Häusern häufiger zum Projektstopp führt als jede Aufsichtsbehörde. Nach Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind. Die Schwelle ist niedrig, und ein System, das protokolliert, wer wann was gefragt hat, überschreitet sie. Wer ohne Beteiligung einführt, riskiert einen Unterlassungsanspruch nach der Investitionsentscheidung. Welche Fragen Ihre IT dabei beantworten können muss, haben wir in Fünf Fragen, die Ihre IT beantworten muss, bevor Sie KI einführen zusammengestellt.
Fünf Nachweise, die Ihr Haus tatsächlich braucht
Erstens ein KI-Inventar. Eine Tabelle, kein Projekt: Welches System, welcher Anwendungsfall, welche Datenkategorien, welcher Fachbereich. Ohne diese Liste können Sie weder die Transparenzpflicht erfüllen noch beurteilen, ob Sie Anhang III berühren.
Zweitens die Rollenklärung. Als Mittelständler, der ein KI-System einkauft und betreibt, sind Sie in aller Regel Betreiber und nicht Anbieter. Das entscheidet über den Umfang Ihrer Pflichten und ist in einem Satz dokumentiert.
Drittens der Transparenzhinweis überall dort, wo ein Mensch mit dem System spricht. Ein Satz im Interface, nicht ein Absatz in der Datenschutzerklärung.
Viertens der Nachweis der KI-Kompetenz. Eine strukturierte Einweisung je Nutzergruppe, mit Teilnehmerliste und Datum. Servicetechniker brauchen andere Inhalte als die Personalabteilung.
Fünftens die Betriebsvereinbarung. Wer den Betriebsrat vor der Vertragsunterschrift einbindet, verhandelt in vier bis acht Wochen. Wer ihn danach einbindet, verhandelt in einer Einigungsstelle.
Keiner dieser fünf Punkte verlangt Juristen im Projektteam. Sie verlangen eine Entscheidung und eine Datei, in der diese Entscheidung steht.
Die KI-Verordnung verlangt nichts, was ein sauber geführtes Projekt nicht ohnehin klärt. Sie verlangt es nur schriftlich.
4 Impulse für Ihr nächstes KI-Projekt
Vier Punkte, die Sie klären, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
Vier Fragen vor dem Prototyp
Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger. Es sind die Pflichtfelder Ihres Verarbeitungsverzeichnisses. Wer sie vor dem Projektstart beantwortet, spart sich die Klärungsschleife nach der Fertigstellung.
Auftragsverarbeitung vor dem ersten Test
Prüfen Sie Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsregion und den vertraglichen Ausschluss von Training auf Ihren Eingaben, bevor Daten in ein System fließen. Ein Verbraucherdienst ohne diese Grundlagen lässt sich nachträglich nicht konform stellen.
Betriebsrat vor der Vertragsunterschrift
Systeme, die Abfragen protokollieren, sind mitbestimmungspflichtig. Eine frühzeitig verhandelte Betriebsvereinbarung dauert vier bis acht Wochen. Eine nachträgliche kostet Sie die Einigungsstelle und das Vertrauen der Belegschaft.
KI-Inventar statt KI-Strategie
Eine Tabelle mit System, Anwendungsfall und Datenkategorien beantwortet die Fragen der KI-Verordnung schneller als jedes Strategiepapier. Sie ist außerdem die Grundlage dafür, zu erkennen, welche Anwendungsfälle Sie überhaupt betreffen.
Was darf Ihre KI mit Ihren Daten?
Bringen Sie einen konkreten Anwendungsfall mit, wir gehen die vier Fragen daran durch. Sie wissen danach, welche Daten Ihr System sehen darf, ob Sie Anhang III der KI-Verordnung berühren und was Ihr Datenschutzbeauftragter von Ihnen braucht. Keine Rechtsberatung, sondern die Vorarbeit, die Ihr Projekt sonst fünf Monate kostet.
Erfolgreiche KI-Projekte im Maschinenbau
Weitere Beiträge zum Thema KI im Mittelstand
Häufige Fragen zu KI und DSGVO im Mittelstand
Das kostenlose Webangebot und die Plus-Variante werden ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Weisungsbindung und ohne Standardvertragsklauseln bereitgestellt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten fehlt damit die Grundlage, und keine interne Richtlinie ändert das. Über einen Unternehmenszugang oder über Azure OpenAI in einer europäischen Region lassen sich Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsregion und der Ausschluss von Training vertraglich regeln. Der Unterschied liegt im Vertrag, nicht im Modell.
Häufig ja. Artikel 35 DSGVO verlangt sie, wenn eine neue Technologie voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte Betroffener bedeutet, und die Datenschutzkonferenz geht in ihrer Orientierungshilfe davon aus, dass das bei KI-Anwendungen vielfach der Fall ist. Der Aufwand ist überschaubar, wenn Zweck, Rechtsgrundlage und Datenkategorien ohnehin schon dokumentiert sind. Er wird groß, wenn diese Grundlagen erst im Nachhinein erhoben werden.
In aller Regel nicht. Ein System, das Servicetechnikern technische Fragen aus Handbüchern und Störungshistorien beantwortet, fällt nicht unter Anhang III der KI-Verordnung. Hochrisiko wird es dort, wo über Menschen entschieden wird: Bewerberfilter, Leistungsbewertung, Beförderungsentscheidungen. Entscheidend ist der Anwendungsfall, nicht die Technologie.
Seit diesem Datum ist die KI-Verordnung allgemein anwendbar, und die Durchsetzung hat begonnen. Praktisch relevant für den Mittelstand sind vor allem die Transparenzpflichten nach Artikel 50: Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können. Die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in regulierten Produkten auf den 2. August 2028.
Der Serverstandort klärt die Frage der Drittlandübermittlung, und das ist ein wichtiger Baustein. Er nimmt Ihnen die Rolle des Verantwortlichen nach Artikel 4 Nummer 7 DSGVO aber nicht ab. Zweck, Rechtsgrundlage, Berechtigungskonzept, Löschpfad und Betroffenenrechte bleiben Ihre Nachweispflicht, unabhängig davon, in welchem Rechenzentrum die Verarbeitung stattfindet.
Wenn ein Betriebsrat besteht, in aller Regel ja. Paragraf 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz gibt ihm ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind. Die objektive Eignung genügt, eine Überwachungsabsicht ist nicht erforderlich. Systeme, die Abfragen protokollieren, erfüllen dieses Kriterium.
Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherstellen, dass die damit arbeitenden Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Die Verordnung schreibt kein Format vor. In der Praxis genügt eine strukturierte Einweisung je Nutzergruppe mit dokumentierter Teilnahme, inhaltlich zugeschnitten auf den jeweiligen Anwendungsfall.
Quellen
[1] Bitkom e. V.: Digitalisierung der Wirtschaft — Fast jedes Unternehmen beschäftigt sich mit KI. Berlin, 11. März 2026. Repräsentative Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten. bitkom.org
[2] Bitkom e. V.: Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI. Berlin, 21. Oktober 2025. bitkom.org
[3] Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Nr. 7, Art. 6, Art. 17, Art. 25, Art. 28, Art. 30, Art. 32 und Art. 35.
[4] Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4, Art. 50 und Anhang III.
[5] Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung (Digital-Omnibus), in Kraft getreten am 27. Juli 2026.
[6] Europäische Kommission: Beginn der Durchsetzung der KI-Verordnung durch das AI Office und die nationalen Behörden zum 2. August 2026, Pressemitteilung IP/26/1714.
[7] Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK): Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 6. Mai 2024. datenschutzkonferenz-online.de
[8] DSK: Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und beim Betrieb von KI-Systemen, Version 1.0, Juni 2025.
[9] Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 80 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6 und § 90.
[10] TÜV Rheinland Consulting: EU AI Act ab 2. August 2026 — Was Unternehmen jetzt tun müssen. 2026. consulting.tuv.com
[11] Statistisches Bundesamt (Destatis): Arbeitskosten je geleisteter Stunde im Verarbeitenden Gewerbe.
[12] CMS Hasche Sigle: GDPR Enforcement Tracker Report, 7. Auflage, Mai 2026. cms.law
[13] Von der Schatten-IT zur Schatten-KI durch ChatGPT: Herausforderungen und Handlungsempfehlungen aus deutschen Unternehmen. Wirtschaftsinformatik & Management 18, 66–73 (2026). doi.org
[14] Microsoft: EU Data Boundary und Azure OpenAI EU Data Zones, Produktdokumentation zur Verarbeitung in europäischen Regionen.


